Häufige Fragen
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, der Zusammenarbeit oder den digitalen Abläufen? Hier finden Sie klare Antworten auf die Themen, die unsere Kunden am häufigsten bewegen. Sollte Ihre Frage hier nicht dabei sein, sind wir natürlich jederzeit persönlich für Sie da – sprechen Sie uns einfach an!
Welche Unterlagen muss ich Ihnen monatlich zur Verfügung stellen und bis wann?
Für die laufende Buchhaltung benötigen wir im Regelfall Ihre Bankbelege, Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen sowie die dazugehörigen Zahlungsnachweise. Bei der Lohnabrechnung sind dies beispielsweise Stundenzettel, Krankmeldungen oder Veränderungsmitteilungen bei den Mitarbeitern. Idealerweise übermitteln Sie uns die Belege digital über DATEV- oder Lexware-Schnittstellen – so bleiben die Fristen flexibel, sollten aber so eingereicht werden, dass wir die steuerlichen Voranmeldungen und Fristen problemlos einhalten können (in der Regel bis Mitte des Folgemonats).
Arbeiten Sie mit DATEV und Lexware?
Ja, absolut. Wir verfügen über jahrzehntelange, tiefgehende Praxis in beiden Systemen. Ob Sie intern bereits mit Lexware arbeiten und die Daten übergeben wollen oder ob die Zusammenarbeit komplett über DATEV (z. B. Unternehmen online) laufen soll – wir passen uns nahtlos an Ihre bestehende Systemlandschaft an.
Wie läuft die Zusammenarbeit bei der Existenzgründung ab?
Gerade in der Startphase begleiten wir Sie von Tag eins an. Wir unterstützen Sie bei den organisatorischen Schritten, helfen bei der Einrichtung der passenden Buchhaltungs- und Abrechnungsstrukturen, klären steuerliche Pflichten und sorgen dafür, dass Sie von Beginn an rechtssicher aufgestellt sind, um teure Anfängerfehler zu vermeiden.
Wie übermittle ich meine Belege am besten an Sie?
Am effizientesten und zeitsparendsten funktioniert das digital. Über moderne Schnittstellen (wie DATEV Unternehmen online oder direkte Lexware-Anbindungen) scannen oder fotografieren Sie Ihre Belege einfach ab und laden sie hoch. Das spart Wege, Papier und beschleunigt die gesamte Bearbeitung.
Wie schnell sind die Lohnabrechnungen fertig?
Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen verlässlich nach einem festen monatlichen Zeitplan, sodass die Gehälter Ihrer Mitarbeiter fristgerecht angewiesen werden können und auch alle Meldungen (Krankenkassen, Finanzamt) termingerecht rausgehen.
Was darf ein Buchhaltungsbüro im Rahmen meiner Selbstständigkeit überhaupt leisten?
Gemäß dem Steuerberatungsgesetz (§ 6 Nr. 3 und 4 StBerG) übernehmen wir für Sie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Diese klare Aufgabenteilung sorgt für effiziente Prozesse und entlastet Sie spürbar im operativen Alltag.